Kachelöfen
Schaffen Sie sich eine perfekte Wohnraumharmonie
Durch die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) – eine Feinstaubverordnung, die sich mit Emissionsbestimmungen befasst – müssen Besitzer älterer Kachelöfen ihren Heizeinsatz tauschen. Sprechen Sie bei der jährlichen Emissionsprüfung mit ihrem Schornsteinfeger ob Sie eine zeitlich befristete Betriebserlaubnis bekommen. Diese ergibt sich je nachdem welches Einbaujahr Ihre Heizeinsätze haben. Vier Termine werden von der BImSchV vorgeschrieben: Je nach Gerät endet die Zulassungsfrist 2014, 2017, 2020 oder 2024
Gerne beraten wir Sie auch dazu.